Gärtnerglück im eigenen Kleingarten

Sie interessieren sich für einen Kleingarten und sind sich aber noch nicht sicher, dass es genau das ist, was Sie und ihre Familie schon immer wollten?
Um Ihnen möglicherweise bei der Entscheidung zu helfen, nehmen Sie sich bitte ein bisschen Zeit, lesen Sie die nachfolgenden Absätze gut durch und beantworten Sie für sich die anschließenden Fragen:

Ein herrlicher Garten lädt ein zum Entspannen, Verweilen, Wohlfühlen, Grillen, Feiern und zum Spielen der Kinder. Ein Kleingartenächter bekommt dazu aber auch Regeln und Pflichten. Ausgewiesene Kleingartenanlagen unterliegen dem Bundeskleingartengesetz und gemäß diesem Gesetz muss ein Kleingarten die Drittel-Teilung aufweisen. Das bedeutet 1/3 für Laube, Wege, Terrasse etc., 1/3 für Obst- und Gemüseanbau, 1/3 für Sträucher, Zierpflanzen, Rasen etc.. Der Verein wird die Einhaltung von Gesetzes Vorgaben dauerhaft überprüfen.
Allerdings muss dieser Garten auch gepflegt und gehegt werden. Das ist jedoch zeitaufwendig. Damit die Parzelle in einem guten Pflegezustand ist und der kleingärtnerischen Nutzung entspricht, heißt es dann graben, hacken, harken, schneiden, anpflanzen, säen, pflegen, wässern, mähen, „Unkräuter" und Schädlinge beseitigen usw..
Dafür sollte neben Familie, Beruf und Hobby ausreichend Zeit übrigbleiben.

 

Was muss/kann ich für die Gemeinschaft leisten?

Verein ist immer auch Gemeinschaft. Wir legen viel Wert darauf, dass sich die Mitglieder unseres Vereins integrieren und am gelebten Vereinsleben teilnehmen. Eine aktive Beteiligung, zum Beispiel bei Veranstaltungen, ist sehr wünschenswert. Gemeinschaft bedeutet aber auch Ruhezeiten einhalten und auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen. Schließlich sollen sich alle Pächter wohlfühlen. Kleingartenanlagen (nicht die Parzellen) sind öffentliche Grünflächen für alle Bürger und unverzichtbarer Bestandteil der Naherholung. Deswegen ist die Anlage auch durch den Verein bzw. seine Mitglieder in einem guten Zustand zu halten.
Das Absolvieren von Gemeinschaftsstunden ist für jeden Pächter verpflichtend. In unserem Verein sind von jedem Gartenbesitzer bis zu seinem vollendeten 79. Lebensjahr 14 Pflichtstunden (Arbeiten dem Alter entsprechend) zu leisten. Diese Stunden werden zum großen Teil für Pflege und Instandhaltung der öffentlichen Flächen der Kleingartenanlage verplant.

 

Was kostet ein Kleingarten?

Beim Erwerb des Kleingartens ist eine Abstandssumme zu zahlen. Diese kann von ca.1.000 € bis ca. 5.000 € betragen. Ermittelt wird die Abstandssumme (obere Rahmen) durch die Schätzkommission und berücksichtigt bei der Wertermittlung u. a. Alter, Bauweise und Zustand der Laube, sowie die Ausstattung und Zustand des Gartens. Der Verkauf findet ausschließlich über den erweiterten Vorstand des Vereins statt. Vorhandene Gartengeräte oder -möbel können oftmals vom Vorpächter erworben werden.

Darüber hinaus gibt es noch eine einmalige Aufnahmegebühr.
Jährliche Kosten können zwischen 300 € und 500 € betragen: für Pacht, Vereins- u. Verbandsbeitrag, Versicherung, Umlagen, Wasser- und Strom nach Verbrauch, evtl. Schornsteinfegergebühren. Auch Pflanzen, Samen, Gartengeräte etc. kosten Geld.

 

Noch andere wichtige Punkte, die ich wissen muss:

Findet sich hinter jeder Frage ein JA wieder, dann sind es die besten Voraussetzungen zum Erwerb eines Gartens. Taucht doch die ein oder andere Einschränkung oder gar ein NEIN auf, dann überdenken sie den Erwerb eines Gartens noch einmal. Gerne können Sie aber auch mit uns das Gespräch suchen.

 

Wie bekomme ich einen Kleingarten?

Sollten Sie Interesse an einem Kleingarten haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt (Vorstand) auf:

 Bei all den Regeln und Pflichten, bedenken Sie aber auch:

Gärtnern kann zum Hobby werden, Gartenarbeit hält Sie fit, Sie sind viel an der frischen Luft, Sie werden bei der Gartengestaltung kreativ, lernen Neues dazu, können sich mit anderen Gartenfreunden austauschen, freuen sich über Ihre gepflanzten Erfolge und leisten einen wichtigen Beitrag zum aktiven Naturschutz.  

Wenn Sie jetzt sagen, ein Kleingarten ist genau das richtige für mich / für uns, freuen wir uns (Sie) Dich/Euch - unter Kleingärtnern duzen wir uns - kennenzulernen.